1. Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen, welche Acribia AG für seine Kunden anbietet. Die Auftragsbestätigung und diese AGB bilden die Vertragsgrundlage für die Erbringung sämtlicher Leistungen von Acribia AG, einschliesslich IT-Beratungen und Implementierungen (z.B. Konzeption, Entwicklung, Realisierung, Einführung und Schulung von Informatik-Lösungen), gegenüber dem Kunden. Die Parteien können in der Auftragsbestätigung oder einer Einzelvereinbarung von diesen AGB abweichende Regelungen treffen.
2. Grundlagen der Geschäftsbeziehungen
Vertragsgegenstand sind die im Einzelfall in der Auftragsbestätigung vereinbarten und von Acribia AG auszuführenden Tätigkeiten. Acribia AG kann keine Gewährleistung oder Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Ereignisse oder Folgen gewähren, auch wenn sie dem Kunden beratend zur Seite steht. Aus diesem Grunde kann Acribia AG ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine verbindlichen Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen hinsichtlich des Eintritts von bestimmten Ergebnissen abgeben.
Soweit Terminangaben nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherung vereinbart sind, gelten sie als allgemeine Zielvorgabe.
Bei verspäteter IT-Lieferungen bzw. Implementierungen steht dem Kunden kein Recht auf Schadenersatz, Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag zu. Letzteres gilt auch, wenn ein bestimmter Termin zugesichert wurde.
3. Mitwirkung des Kunden
Alle zur ordnungsgemässen Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen sind vom Kunden unaufgefordert und rechtzeitig an Acribia AG zu übermitteln. Acribia AG darf davon ausgehen, dass gelieferte Unterlagen und Informationen richtig und vollständig sind.
Überlassene Unterlagen und Informationen werden von Acribia AG nicht auf ihre Richtigkeit und Gesetzmässigkeit geprüft.
4. Digitaler Informationsaustausch
Die Parteien können für die Abwicklung Ihrer Dienstleistungen und für die Kommunikation elektronische Lösungen (E-Mail, Kommunikationsplattform, Cloud-Dienste und ähnliches) einsetzen. Bei der elektronischen Übermittlung und Speicherung können Daten abgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen. Jede Partei hat daher in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung, Entgegennahme und Speicherung sowie zur Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elementen zu treffen.
Acribia AG trifft angemessene Vorkehrungen um sicherzustellen, dass sich ihre Datenverarbeitungssysteme und die Kundendaten in der Schweiz oder einem sicheren Drittstaat befinden, und dass die Daten angemessen gegen Verlust und Diebstahl abgesichert sind. Acribia AG ist es freigestellt, entsprechende Dienste bei professionellen Drittanbietern zu beziehen.
Acribia AG kann dem Kunden Dritt-Software zur Verfügung stellen. Die Bedingungen richten sich ausschliesslich nach den Angaben des Softwareanbieters. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Drittanbieter im Rahmen der Wartung Zugang zu seinen Daten erhalten kann.
Acribia AG kann für seine IT-Dienstleistungen eine Nutzungsgebühr erheben oder Drittgebühren weiterverrechnen.
Übermittelt Acribia AG im Namen des Kunden Daten über elektronische Portale oder in ähnlicher Weise an Drittparteien oder Behörden, so bleibt der Kunde für den Inhalt dieser Daten verantwortlich.
Bei all diesen Anwendungen steht Acribia AG für eine sorgfältige Erfüllung ihrer Verpflichtungen sowie die Einhaltung der schweizerischen gesetzlichen Vorgaben ein. Acribia AG kann aber keine Verantwortung für den absoluten Schutz der Daten und Datenübermittlung übernehmen.
5. Schutz- und Nutzungsrechte
Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an allen durch Acribia AG erstellten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Know-How verbleiben bei derselben. Acribia AG räumt dem Kunden jeweils ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch an den ihm überlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen einschliesslich des jeweils dazugehörigen Know-How ein.
Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen oder von Teilen derselben sowie einzelner fachlicher Aussagen durch den Kunden an Dritte ist nur mit vorgängiger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Acribia AG zulässig oder wenn sich das Recht zur Weitergabe aus den Umständen ergibt.
Der Kunde darf die ihm von Acribia AG überlassenen Unterlagen, insbesondere die verbindliche Berichterstattung, nur im unveränderten Zustand verwenden oder, falls er dazu ermächtigt ist, weitergeben. Gleiches gilt für Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse, soweit deren Zweck nicht in einer weiteren Bearbeitung durch den Kunden besteht.
Ein Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, ist nur bei gegenseitigem Einverständnis beider Parteien gestattet.
6. Verschwiegenheit
Acribia AG ist verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Kundenbeziehung Kenntnis erhält, Stillschweigen zu bewahren.
Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen bei vorliegen einer Ermächtigung des Kunden oder zur notwendigen Wahrung berechtigter Interessen von Acribia AG, soweit die jeweiligen Dritten einer gleichwertigen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen, sowie auf gerichtliche oder behördliche Verfügung hin. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Diese Verpflichtung hindert Acribia AG nicht an der Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Kunden.
7. Honorar, Auslagen und Zahlungsbedingungen
Das Honorar wird in der Auftragsbestätigung festgelegt. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, basiert das Honorar auf den anwendbaren Stundensätzen von Acribia AG und dem effektiven Zeitaufwand. Kostenvoranschläge beruhen auf der Einschätzung der künftig im Rahmen der Aufgabe notwendigerweise anfallenden Arbeiten und setzen die Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden voraus. Ausgangspunkt solcher Schätzungen stellen die vom Kunden angegebenen Daten dar. Demzufolge sind solche Kostenvoranschläge für die definitive Berechnung des Honorars nicht verbindlich. Kostenvoranschläge und anderweitige Angaben von Honoraren oder Auslagen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
Wird durch Acribia AG ein Software-Update installiert und sind daraus resultierend Anpassungen an den Programm-Definitionen notwendig (z.B. Einstellungen für Reports, Programmparametrisierung etc.), so werden diese Arbeiten nach Aufwand verrechnet.
Auch Mehraufwendungen als Folge von nicht von Acribia AG zu vertretenden Einflüssen oder nicht von Acribia AG vorgenommenen Änderungen (z.B. Abacus-Lizenz oder AbaWeb Abos), werden nach Aufwand verrechnet.
Erforderliche oder vom Kunden gewünschte, nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes führen zu einer angemessenen Anpassung des Honorars. Acribia AG kann angemessene Vorschüsse auf Honorare oder Auslagen verlangen sowie Zwischenrechnungen für erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. Acribia AG kann die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Begleichung der geltend gemachten Beträge abhängig machen.
Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind nach Ablauf der Zahlungsfrist auf der Honorarrechnung zur Zahlung fällig.
8. Haftung
Acribia AG steht für eine sorgfältige Auftragserfüllung unter Beachtung der Vorgaben des Berufsstandes ein.
Acribia AG haftet für Schäden aus ihren Dienstleistungen im gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Rahmen, namentlich bei rechtswidriger Absicht oder Grobfahrlässigkeit. Für die fahrlässige Verletzung ihrer Verpflichtung ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf maximal die doppelte Höhe des Jahreshonorars für den betroffenen Auftrag beschränkt. Im Bereich von IT-Dienstleistungen (z.B. Konzeption, Entwicklung, Realisierung, Einführung und Schulung von Informatik-Lösungen) ist die maximale Haftung auf den Betrag der jeweiligen Offerte beschränkt, die der Kunde von Acribia AG erhalten hat.
Ist das Verhalten des Kunden mitverantwortlich für den entstandenen Schaden, so ist Acribia AG von einer Haftung befreit. Als mitverantwortliches Verhalten gelten insbesondere unvollständige, widersprüchliche oder verspätete Informationen und Unterlagen sowie nicht weitergegebene Informationen oder Unterlagen.
9. Gewährleistung Acribia AG
Wurde die Herstellung eines Werkes im Sinn von Art. 363 OR vereinbart, so garantiert Acribia AG die Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit der eigenen Produkte. Die Gewährleistungsfrist beträgt 30 Tage ab Lieferung. Innerhalb dieser Frist werden fehlerhafte Produkte unentgeltlich ersetzt bzw. verbessert. Jede weitere Gewährleistung ist ausgeschlossen. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gilt die Haftungsbeschränkung gemäss Ziffer. 8.
Keine Garantie wird übernommen für Produkte (Hard- oder Software), welche von der Acribia AG in Erfüllung ihres Auftrages von Dritten zugekauft bzw. mit dem Recht zum Gebrauch erworben worden sind. Auf Verlangen werden die Garantieansprüche von der Acribia AG gegen den Dritten dem Kunden abgetreten. Sofern Acribia AG die Behebung von Mängeln an Drittprodukten vornehmen muss, werden die entstehenden Kosten dem Kunden verrechnet.
10. Rechte an Soft- und Hardware von Dritten
Die Rechte und Pflichten aus dem Gebrauch von Soft- und Hardware, welche von Dritten übernommen oder gekauft werden, richten sich nach den Bestimmungen des Herstellers oder Verkäufers und müssen vom Kunden übernommen werden (z.B. Endbenutzer-Lizenzvertrag-EULA von Abacus).
11. Auflösung des Vertrages und deren Folgen
Der Vertrag kann beidseits jederzeit schriftlich und mit unmittelbarer Wirkung oder auf den Ablauf eines bestimmten Datums ordentlich gekündigt werden.
Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen durch den Kunden zu vergüten. Die erbrachten Leistungen sind durch den Kunden auf der Grundlage des effektiven Zeitaufwandes und der jeweils geltenden Honorarsätze zuzüglich der angefallenen Auslagen zu bezahlen.
Erfolgt eine Kündigung zur Unzeit, verpflichtet sich die kündigende Partei, der anderen Partei den Schaden zu ersetzen, welcher ihr durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses zur Unzeit entsteht.
Im Falle einer Kündigung infolge eines vertragswidrigen Verhaltens einer Partei hat diese der kündigenden Partei den ihr infolge der Kündigung entstehenden Schaden zu ersetzen.
12. Unterlagen und Daten
Acribia AG wird die zur Verfügung gestellten Unterlagen, sofern erforderlich, elektronisch während 10 Jahren aufbewahren. Diesbezüglich wird insbesondere darauf hingewiesen, dass eine einfache Kopie den gesetzlichen oder vertraglichen Anforderungen nicht genügt, wenn eine besondere Formvorschrift vorgesehen ist oder das Originaldokument verlangt wird. Auch können in bestimmten Fällen längere Aufbewahrungsfristen gesetzlich vorgesehen oder empfohlen sein. Der Kunde bleibt für die Aufbewahrung der Unterlagen sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt Acribia AG dem Kunden dessen Unterlagen und Daten in zu vereinbarender Form zur Verfügung. Die entsprechenden Leistungen von Acribia AG sind kostenpflichtig. Acribia AG ist zwecks Dokumentation ihrer erbrachten Leistungen berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien von Unterlagen und Daten des Kunden zu behalten.
13. Allgemeines
Diese AGB können von Acribia AG jederzeit angepasst werden. Sofern der Kunde die neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Mitteilung ablehnt, gelten sie als genehmigt.
Die Auftragsbestätigung sowie diese AGB unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und internationaler Übereinkommen.
Für sämtliche sich daraus ergebenden Streitigkeiten vereinbaren die Parteien als ausschliesslichen Gerichtsstand den Sitz von Acribia AG.
Erfüllungsort ist der Sitz von Acribia AG.