Per 1. Januar 2023 ist das revidierte Aktienrecht in Kraft getreten. 

In diesem Zusammenhang wurden verschiedene Neuerungen umgesetzt, welche in der Praxis schon seit längerem gefordert wurden. Beispielsweise bietet das neue Recht die Möglichkeit, Generalversammlungen neu auch virtuell, hybrid, im Ausland oder im Zirkularverfahren abzuhalten. 

Wir unterstützen Sie gerne bei der Überprüfung und Anpassung der Gesellschaftsstatuten.